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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 28.06.2006, Aktenzeichen: 7 Sa 1506/05 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Sa 1506/05

Urteil vom 28.06.2006


Leitsatz:1. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, sein Weisungsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen auszuüben, kann es erfordern, eine im Schichtdienst tätige Fahrdienstleiterin eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens von Nachtarbeit zu befreien, wenn dies aus objektiver medizinischer Sicht aufgrund ihres stark angeschlagenen Gesundheitszustands wünschenswert erscheint.

2. Dies gilt umso mehr, wenn die Schichtdienstgestaltung des Arbeitgebers nicht dem aktuellen Standard arbeitsmedizinischer Erkenntnisse entspricht.
Rechtsgebiete:BGB, GewO, SGB IX
Vorschriften:BGB § 315, GewO § 106, SGB IX § 81,
Stichworte:Arbeitszeit, Nachtarbeit, Schichtdienst, Weisungsrecht, leidensgerechter Arbeitsplatz, billiges Ermessen,
Verfahrensgang:ArbG Köln 7 (21) Ca 4734/04 vom 24.08.2005

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