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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 27.11.2007, Aktenzeichen: 9 Sa 866/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Sa 866/07

Urteil vom 27.11.2007


Leitsatz:1. Entwendet ein Verkäufer aus dem Baumarkt, in dem er beschäftigt ist, 2 Kartons fehlerhafte Fliesen, so kann dies den Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung jedenfalls dann berechtigen, wenn er die strikte Anweisung erteilt hatte, abgeschriebene Ware dürfe von Beschäftigten nur mit seiner Zustimmung mitgenommen werden, die Befolgung dieser Anweisung sei quasi deren "Lebensversicherung".

2. Bei einem vorsätzlichen Eigentumsdelikt zu Lasten des Arbeitgebers bedarf es vor Ausspruch der Kündigung keiner vorherigen Abmahnung.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 626,
Stichworte:Kündigung - Diebstahl - fehlerhafte Ware,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 17 Ca 2953/06 vom 10.05.2007

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