Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 27.10.2008, Aktenzeichen: 5 Sa 827/08 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 Sa 827/08

Urteil vom 27.10.2008


Leitsatz:1. Versetzt ein vorgesetzter Schichtleiter im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung über Arbeitspflichten einen Mitarbeiter eine Ohrfeige, hat er an den Arbeitnehmer ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.

2. Führt die Ohrfeige zu keinerlei weiteren Verletzungsfolgen, ist ein Schmerzensgeld von 800,00 ¤ als Mindestbetrag angemessen; muss sich der Geschlagene hingegen in ärztliche Behandlung begeben, ist ein mehrfach höheres Schmerzensgeld angemessen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 253,
Stichworte:Schmerzensgeld,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 3 Ca 2145/07 vom 13.02.2008

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Urteil vom 27.10.2008, Aktenzeichen: 5 Sa 827/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-KOELN - 27.10.2008, 5 Sa 827/08" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum