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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 26.08.2004, Aktenzeichen: 5 (9) Sa 417/04 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 (9) Sa 417/04

Urteil vom 26.08.2004


Leitsatz:Der Arbeitgeber kann zur Vermeidung einer betriebsbedingten Beendigungskündigung verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer einen freien anderen Arbeitsplatz anzubieten, auch wenn die Vergütung für diesen Arbeitsplatz erheblich geringer ist als die bisherige Vergütung des Arbeitnehmers. Dies kommt insbesondere dann in Frage, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung voraussichtlich auf dem Arbeitsmarkt langfristig nicht zu vermitteln ist.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1,
Stichworte:Ultima-ratio-Prinzip, freier Arbeitsplatz, betriebsbedingte Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Köln 20 Ca 11795/03 vom 03.03.2004

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