JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 26.06.2006, Aktenzeichen: 14 Sa 21/06
| Leitsatz: | 1. Will ein Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung auf die Behauptung stützen, der Arbeitnehmer habe Beträge aus der Einlösung von Schecks unterschlagen, muss er im einzelnen diese Unterschlagung darlegen und unter Beweis stellen. 2. Der Arbeitgeber kann sich in einem solchen Fall nicht mit Erfolg auf den Standpunkt stellen, der Arbeitnehmer müsse die Ablieferung der Beträge beweisen, wenn der Arbeitnehmer nachvollziehbar darlegt, wann und wem er die Beträge abgeliefert hat. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 626 Abs. 1, |
| Stichworte: | Beweislast für eine behauptete Unterschlagung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Siegburg 1 Ca 419/05 vom 06.10.2005 |
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