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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 26.06.2006, Aktenzeichen: 14 Sa 111/06 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 Sa 111/06

Urteil vom 26.06.2006


Leitsatz:1. Will ein Arbeitgeber einen Funktionsträger (hier Vertrauensmann der Schwerbehinderten) unter Berufung auf § 15 Abs. 5 KSchG (Schließung einer Abteilung) kündigen, muss er darlegen, dass der Betrieb aus mehreren voneinander abgrenzbaren Abteilungen besteht.

2. Ist streitig, ob der Arbeitnehmer zuvor in die zu schließende Abteilung versetzt worden ist, muss der Arbeitgeber die Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit der Versetzung darlegen.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 15,
Stichworte:Sonderkündigungsschutz für Funktionsträger,
Verfahrensgang:ArbG Siegburg 1 Ca 4975/04 vom 06.10.200

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