Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 26.05.2004, Aktenzeichen: 3 Sa 1447/03 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 3 Sa 1447/03

Urteil vom 26.05.2004


Leitsatz:Verpflichtet sich der Empfänger einer Studienbeihilfe in der Förderungsvereinbarung nach erfolgreichem Studienabschluss zu einer mehrjährigen Tätigkeit in einem vom Beihilfe Gewährenden zu bestimmenden Werk und erteilt das Beihilfe gewährende Unternehmen gleichzeitig eine vertragliche Wiedereinstellungszusage, so muss es dem Empfänger der Studienbeihilfe einen bestimmten, seiner Ausbildung entsprechenden Arbeitsplatz anbieten. Anderenfalls ist der Förderungsempfänger je nach Lage des Einzelfalls nicht zur Rückzahlung erhaltener Leistungen verpflichtet, wenn er ein anderweitiges Arbeitsverhältnis mit einem dritten Unternehmen eingeht.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 611,
Stichworte:Studienbeihilfe, Erstattung, Bindung, Wiedereinstellung, Rückzahlung,
Verfahrensgang:ArbG Aachen 7 Ca 1879/03 vom 21.08.2003

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Urteil vom 26.05.2004, Aktenzeichen: 3 Sa 1447/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-KOELN - 26.05.2004, 3 Sa 1447/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum