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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 26.03.2007, Aktenzeichen: 14 Sa 1332/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 Sa 1332/06

Urteil vom 26.03.2007


Leitsatz:1. Der dringende Verdacht, dass ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes einen privat erlittenen Kfz-Unfallschaden als Dienstunfall abgerechnet hat, kann die außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

2. In der Personalratsanhörung muss der Arbeitgeber nur die Kündigungsgründe angeben, auf die er die Kündigung stützen will.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 626 Abs. 1,
Stichworte:Außerordentliche Kündigung wegen dringenden Verdachts des Betruges,
Verfahrensgang:ArbG Aachen 3 Ca 759/06 vom 31.08.2006

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