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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 26.02.2008, Aktenzeichen: 9 Sa 1196/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Sa 1196/07

Urteil vom 26.02.2008


Leitsatz:Nimmt die befristet beschäftigte Vertretungskraft Aufgaben wahr, die der Arbeitgeber einem vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer bei dessen unveränderter Weiterarbeit oder nach seiner Rückkehr tatsächlich und rechtlich übertragen könnte, kann dies nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 TzBfG einen Sachgrund für die Befristung darstellen (vgl. BAG, Urteil vom 15. Februar 2006 - 7 AZR 232/05). Dies gilt auch, wenn die Vertretungskraft mit einer geringeren regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt wird als sie mit dem vorübergehend abwesenden Arbeitnehmer vereinbart ist.
Rechtsgebiete:TzBfG, BErzGG
Vorschriften:TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, BErzGG § 21 Abs. 1,
Stichworte:Befristung - Vertretung,
Verfahrensgang:ArbG Bonn, 3 Ca 1215/07 vom 13.09.2007

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