JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 26.01.2009, Aktenzeichen: 2 Sa 934/08
| Leitsatz: | § 2 EFZG ist nicht anwendbar, wenn in einem Betrieb Feiertagsarbeit zulässig ist. Fällt die Arbeit auf Grund des Feiertages nicht aus, bleibt es grundsätzlich dabei, dass die volle monatliche Stundenzahl zu leisten ist. Sieht ein Tarifvertrag Freizeitgewährung für die am Feiertag geleistete Arbeit vor, ist diese gewährt, wenn im Stundenkonto bereits eine Verringerung der Sollstunden für den entsprechenden Monat vorgenommen wurde. |
| Rechtsgebiete: | BAT-KF, EFZG |
| Vorschriften: | BAT-KF § 6, BAT-KF § 8, EFZG § 2, |
| Stichworte: | Freizeitausgleich für Arbeit an Wochenfeiertagen, BAT-KF, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bonn, 1 Ca 99/08 vom 05.06.2008 |
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