JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 26.01.2005, Aktenzeichen: 7 Sa 1249/04
| Leitsatz: | 1. Zu den Voraussetzungen für die Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. 2. Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat fälschlich dahin informiert, der zu kündigende Arbeitnehmer habe für bestimmte Fehlzeiten keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beigebracht, so kann er die Kündigung nicht im Nachhinein darauf stützen, die in Wirklichkeit doch vorgelegte AU sei erschlichen worden. |
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG, BetrVG |
| Vorschriften: | BGB § 626, KSchG § 1 Abs. 2, BetrVG § 102, |
| Stichworte: | Verhaltensbedingte Kündigung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, unentschuldigtes Fehlen, Betriebsratsanhörung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 5 Ca 1336/04 vom 13.07.2004 |
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