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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 25.11.2005, Aktenzeichen: 11 Sa 551/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 11 Sa 551/05

Urteil vom 25.11.2005


Leitsatz:Eine Klausel in allgemeinen Vertragsbedingungen, die den beiderseitigen Ausschluss der ordentlichen Kündigung für den Zeitraum von drei Jahren vorsieht wegen der Kosten einer Schulung zum Erwerb einer Flugmusterberechtigung führt jedenfalls dann zu einer "unangemessenen Benachteiligung" des angestellten Piloten i. S. d. § 307 Abs. 1 BGB, wenn die Bestimmung des Beginns der Dreijahresfrist allein in Händen des Arbeitgebers liegt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 307,
Stichworte:Schulungskosten, Pilot, Ausschluss der Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Köln 3 Ca 966/03 vom 27.10.2004

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