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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 25.10.2002, Aktenzeichen: 11 (3) Sa 526/02 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 11 (3) Sa 526/02

Urteil vom 25.10.2002


Leitsatz:Fordert eine Betriebsvereinbarung als Voraussetzung für eine Jahressonderzahlung die Existenz eines "unbefristeten Arbeitsverhältnisses, das nicht durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag zum Zeitpunkt der Auszahlung begrenzt ist," so schließt sie den Anspruch eines vor Fälligkeit gekündigten Arbeitnehmers auch dann aus, wenn die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich die Kündigungsfrist auf eine gesetzlich oder sonstwie nicht vorgesehene Länge erweitern (hier: um ein Jahr).
Rechtsgebiete:KSchG, ZPO, ArbGG
Vorschriften:KSchG § 7, ZPO § 91, ArbGG § 72 a,
Verfahrensgang:ArbG Köln 4 Ca 10866/01 vom 15.01.2002

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