JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 25.09.2006, Aktenzeichen: 14 Sa 658/06
| Leitsatz: | 1. Ein stellvertretender Küchenleiter einer Großküche, der die Qualität, die hygienische Unbedenklichkeit und die Quantität des angelieferten Gemüses und Obstes zu prüfen und zu dokumentieren hat, begeht eine schwerwiegende Pflichtverletzung, wenn er gleichzeitig Inhaber des Unternehmens ist, das dieses Obst und Gemüse liefert und diesen Umstand und die damit verbundene Interessenkollision dem Arbeitgeber verheimlicht. 2. Ein solcher Pflichtverstoß kann geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 626 Abs. 1, |
| Stichworte: | Verletzung von Offenbarungspflichten, |
| Verfahrensgang: | ArbG Aachen 4 Ca 3419/05 vom 13.12.2005 |
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