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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 25.06.2008, Aktenzeichen: 7 Sa 3/08 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Sa 3/08

Urteil vom 25.06.2008


Leitsatz:1. § 68 ArbGG ist lex specialis zu § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, lässt die übrigen Zurückverweisungstatbestände des § 538 Abs. 2 ZPO, insbesondere § 538 Abs. 2 Nr. 7 ZPO, aber unberührt.

2. Ein Klageantrag, Gehaltsabrechnungen "unter Berücksichtigung eines Bruttoeinkommens von 5.000,-- ¤" zu erteilen, ist hinsichtlich des vorgegebenen Betrages nicht teilbar. Eine Gehaltsabrechnung über einen Betrag von 2.000,-- ¤ brutto stellt im Vergleich dazu nicht lediglich ein Minus, sondern ein Aliud dar. Es kann dabei dahinstehen, ob ein Klagebegehren solchen Inhalts überhaupt zulässig ist.
Rechtsgebiete:ArbGGM, ZPO, GewO
Vorschriften:ArbGGM § 68, ZPO § 301, ZPO § 538 Abs. 2, GewO § 108,
Stichworte:Zurückverweisung im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren, Teilurteil, Gehaltsabrechnung,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 3 Ca 4632/06 vom 15.08.2007

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