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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 25.04.2007, Aktenzeichen: 7 Sa 1044/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Sa 1044/06

Urteil vom 25.04.2007


Leitsatz:1.) Der Insolvenzschutz für Betriebsrentenanwartschaften gem. § 7 Abs. 2 BetrAVG a.F. i. V. m. § 2 Abs. 1 BetrAVG bezieht sich ausschließlich auf den kraft Gesetzes unverfallbaren Anwartschaftsteil und nicht auf etwaige zwischen den Arbeitsvertragsparteien frei vereinbarte günstigere Anwartschaftsregelungen.

2.) Die Zusage einer betrieblichen "Rente" für den Fall eines unverschuldeten Arbeitsplatzverlustes fällt nicht unter den Begriff der betrieblichen Altersversorgung und genießt daher auch keinen Insolvenzschutz durch den Pensionssicherungsverein.
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 1, BetrAVG § 2, BetrAVG § 7,
Stichworte:Begriff der betrieblichen Altersversorgung, unverfallbare Anwartschaft, Insolvenzschutz,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 3 Ca 6876/05 vom 03.07.2006

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