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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 24.10.2007, Aktenzeichen: 7 Sa 222/07 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Sa 222/07

Urteil vom 24.10.2007


Leitsatz:Klagt der Arbeitnehmer eine sog. Fahrerzulage ein, kann der Arbeitgeber mit dem Einwand, eine solche sei nicht vereinbart, nicht gehört werden, wenn er selbst in einer dem Arbeitnehmer während des laufenden Rechtsstreits erteilten Abmahnung das Gegenteil behauptet.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 138,
Stichworte:Fahrerzulage, widersprüchlicher Parteivortrag,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 3 Ca 175/06 vom 20.09.2006

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