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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 23.10.2006, Aktenzeichen: 14 Sa 459/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 Sa 459/06

Urteil vom 23.10.2006


Leitsatz:1. Ist einem Arbeitnehmer ohne weitere Einschränkung eine Provision zugesagt worden, reicht eine Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Arbeitnehmers für das Zustandekommen des Geschäfts als Voraussetzung für den Provisionsanspruch aus.

2. Eine Provision ist mangels abweichender Vereinbarungen Teil des Entgelts für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung.
Rechtsgebiete:HGB
Vorschriften:HGB § 87,
Stichworte:Provisionsanspruch des Arbeitnehmers,
Verfahrensgang:ArbG Aachen 6 Ca 2169/05 vom 15.02.2006

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