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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 23.06.2008, Aktenzeichen: 5 Sa 438/08 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 Sa 438/08

Urteil vom 23.06.2008


Leitsatz:Sehen Ruhegeldrichtlinien vor, dass das betriebliche Ruhegeld um die hälftige, dem Arbeitnehmer zustehende Sozialversicherungsrente vermindert werden soll, so ist bei einem Arbeitnehmer, der vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, die Hälfte der tatsächlich gezahlten Sozialversicherungsrente, nicht hingegen die Hälfte der fiktiven Sozialversicherungsrente, die der Arbeitnehmer bei Erreichen der Regelaltersgrenze erzielt hätte, von dem betrieblichen Ruhegeld abzuziehen.
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 2 Abs. 5,
Stichworte:Teilweise Anrechnung der Sozialversicherungsrente auf das betriebliche Ruhegeld,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 6 Ca 3403/07 vom 13.12.2007

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