JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 23.05.2002, Aktenzeichen: 7 Sa 71/02
| Leitsatz: | 1) Auch bei einem ltd. Mitarbeiter setzt eine auf Leistungsmängel gestützte Kündigung in der Regel eine vorangegangene vergebliche Abmahnung voraus. Dies gilt um so mehr, wenn der Arbeitgeber ihm 10 Monate vor der Kündigung in einer Regelbeurteilung noch einen Zielerreichungsgrad von 102,5 % und damit gute, überdurchschnittliche Gesamtleistungen bescheinigt hat. 2) Es gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, wonach das Fehlen sog. Führungseigenschaften bei einem ltd. Mitarbeiter stets auf einer von der Natur mitgegebenen Veranlagung beruhe, die nicht an das subjektive Wollen gebunden sei (Anschluss an BAG EzA § 1 KSchG Nr. 34). 3) Hat ein Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine jährliche Bonuszahlung, wenn er die ihm für das Jahr gesetzten Ziele zu 100 % erreicht, so steht ihm dieser Anspruch auch dann zu, wenn der Arbeitgeber es vertragswidrig unterlässt, eine Zielvorgabe zu treffen. |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Vorschriften: | KSchG § 1, BGB § 162, BGB § 133, BGB § 157, |
| Stichworte: | Leitender Mitarbeiter, leistungsbedingte Kündigung, Abmahnung, personenbedingte Kündigung wegen Nichteignung, Zielvorgabe, Bonuszahlung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 16 Ca 251/01 vom 24.07.2001 |
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