JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 23.04.2007, Aktenzeichen: 2 Sa 1404/06
| Leitsatz: | Wird nach Versäumnisurteil und mehrere Wochen nach dem unbegründeten Einspruch erstmals in der Kammerverhandlung Tatsachenvortrag zur Anwendbarkeit eines Tarifvertrages geleistet, so führt es zu einer Verzögerung des Rechtsstreits, wenn die gegnerische Partei nicht persönlich anwesend ist und deshalb der für sie anwesende Anwalt keines Aussage zu diesem Vortrag machen kann. Er ist nicht verpflichtet, die neuen Behauptungen ohne Rücksprache mit der Partei ins Blaue hinein zu bestreiten. Die Gewährung rechtlichen Gehörs setzt eine angemessene Erklärungsmöglichkeit voraus. Führt diese zur Verzögerung der Entscheidungsreife, kann zurückgewiesen werden. |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO |
| Vorschriften: | ArbGG § 46 Abs. 2, ArbGG § 67, ArbGG § 340, ZPO § 296, |
| Stichworte: | Verspätetes Vorbringen, Zurückweisung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 10 (12) Ca 9673/05 vom 27.09.2006 |
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