JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 22.05.2006, Aktenzeichen: 14 (12) Sa 8/06
| Leitsatz: | 1. An das Vorliegen von Auflösungsgründen für einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers sind strenge Anforderungen zu stellen (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 22.10.2004, NZA 2005, 41 ff). 2. Wirft ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess vor, er decke Manipulationen des Vorgesetzten und wolle innerbetriebliche Kritiker mundtot machen, obwohl der Arbeitgeber unstreitig den Vorwürfen sofort und in angemessener Weise nachgegangen ist, so kann dies einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers rechtfertigen. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 9, |
| Stichworte: | Auflösung des Arbeitsverhältnisses, |
| Verfahrensgang: | ArbG Aachen 4 Ca 4130/03 vom 11.10.2005 |
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