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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 22.04.2009, Aktenzeichen: 9 Sa 1495/08 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Sa 1495/08

Urteil vom 22.04.2009


Leitsatz:1. Nach § 3 Abs. 2 TV ATZ hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber seinen Antrag auf Gewährung von Altersteilzeit im Blockmodell nach den Grundsätzen billigen Ermessens überprüft.

2. Bei dieser Überprüfung kommen alle sachlichen Gründe in Betracht, die sich aus einem Wechsel des Arbeitnehmers in die Altersteilzeit im Blockmodell ergeben. Dabei sind auch finanzielle Erwägungen nicht ausgeschlossen, nach denen das Teilzeitmodell die für den Arbeitgeber kostengünstigere Regelung darstellt.
Rechtsgebiete:TV ATZ vom 5. Mai 1988
Vorschriften:TV ATZ vom 5. Mai 1988 § 3 Abs. 2,
Stichworte:Altersteilzeit - Blockmodell,
Verfahrensgang:ArbG Aachen, 8 Ca 887/08 vom 19.06.2008

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