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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 22.03.2005, Aktenzeichen: 9 Sa 1296/04 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Sa 1296/04

Urteil vom 22.03.2005


Leitsatz:1. Für die ordnungsgemäße Beteiligung der Mitarbeitervertretung vor der Kündigung gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, die das Bundesarbeitsgericht für das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG entwickelt hat.

2. Danach ist nach "Rücknahme" einer Kündigung die Mitarbeitervertretung vor Ausspruch einer weiteren Kündigung erneut zu beteiligen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das vorherige Beteiligungsverfahren fehlerhaft war oder wenn sich neue Gründe ergeben haben, die den nach § 41 Abs. 2 MVG zulässigen Zustimmungsverweigerungsgründen zuzuordnen sind.
Rechtsgebiete:MVG vom 06.11.1992
Vorschriften:MVG vom 06.11.1992 § 42 lit. b,
Verfahrensgang:ArbG Köln 5 Ca 3282/04 vom 30.07.2004

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