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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 21.11.2007, Aktenzeichen: 7 Sa 647/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Sa 647/07

Urteil vom 21.11.2007


Leitsatz:1. Eine verspätet eingelegte Berufung kann in eine unselbständige Anschlussberufung umgedeutet werden, wenn deren Zulässigkeitsvoraussetzungen gewahrt sind und dem (Anschluss-) Berufungskläger aus der Umdeutung keine Rechtsnachteile entstehen können.

2. Ein als Nebenforderung eingeklagter Zinsanspruch wird selbst zur Hauptforderung, wenn das Gericht zunächst nur über die Hauptforderung, nicht aber über die Nebenforderung entschieden hat.

3. Zur Berechtigung einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem in einem Dienstvertragsverhältnis mit dem Status einer arbeitnehmerähnlichen Person stehenden Anwalt.

4. Sog. arbeitnehmerähnliche Personen haben einen Zeugnisanspruch gemäß § 630 BGB.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB §§ 611 ff., BGB § 621, BGB § 626 Abs. 1, BGB § 628 Abs. 2, BGB § 630, BGB § 669,
Stichworte:Anwalt als arbeitnehmerähnliche Person, Zinsen als Hauptforderung, außerordentliche Kündigung, Aufwendungsersatzvorschuss, Annahmeverzug, Schadensersatz, Zeugnis,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 8 Ca 1048/03 vom 19.04.2007

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