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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 21.03.2007, Aktenzeichen: 7 SaGa 3/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 SaGa 3/07

Urteil vom 21.03.2007


Leitsatz:Streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer darum, wer von ihnen während einer zeitlich begrenzten Arbeitsfreistellung (hier für die Dauer der Kündigungsfrist) einen dem Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagen nutzen darf, so fehlt es beiden Seiten für den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe des Fahrzeugs im Regelfall bereits an einem Verfügungsgrund.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 935, ZPO § 940, ZPO § 945,
Stichworte:einstweilige Verfügung, Dienstwagen, Herausgabe, Verfügungsgrund, Freistellung,
Verfahrensgang:ArbG Siegburg 3 Ga 1/07 G vom 12.01.2007

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