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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 21.03.2005, Aktenzeichen: 2 (10) Sa 1632/04 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 (10) Sa 1632/04

Urteil vom 21.03.2005


Leitsatz:Verfolgt ein Verfügungskläger nach teilweiser Berufungsrücknahme nur noch einen Hilfsanspruch, der erstmals in der Berufung gestellt wird und ist dieser ein Aliud und nicht ein Minus zum ursprünglichen Antrag, so fehlt es an einer Beschwer, deren Beseitigung mit der Berufung erstrebt wird. Die Berufung ist unzulässig (BAG, 23.03.2004, - 3 AZR 35/03 -).
Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Vorschriften:ZPO § 922, ArbGG § 64,
Stichworte:Einstweilige Verfügung, Beförderung, Copilot, Kapitän, Eilbedürftigkeit, Beschwer,
Verfahrensgang:ArbG Köln 2 (6) Ga 203/04 vom 03.12.2004

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