JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 21.02.2005, Aktenzeichen: 2 Sa 991/04
| Leitsatz: | 1. Die Herausnahme der Mehrflugstundenvergütung aus der Entgeltfortzahlung ist als tarifvertragliche Regelung zulässig. Es besteht auch keine Verpflichtung der Tarifvertragsparteien, für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit eine Flugstundengutschrift vorzusehen. 2. Die Regelung, dass vorübergehende Flugdienstuntauglichkeit als Arbeitsunfähigkeit gilt, ist nur deklaratorisch. Unter Zugrundelegung der arbeitsrechtlichen Definitionen ist ein Flugzeugführer, der wegen einer körperlichen Normabweichung nicht mehr in der Lage ist, ein Verkehrsflugzeug zu führen, arbeitsunfähig. |
| Rechtsgebiete: | MTV Cockpit Lufthansa |
| Vorschriften: | MTV Cockpit Lufthansa § 13, MTV Cockpit Lufthansa § 20, MTV Cockpit Lufthansa § 5, MTV Cockpit Lufthansa § 9, |
| Stichworte: | Entgeltfortzahlung und Mehrflugstundenvergütung, dauernde Flugdienstuntauglichkeit, Vergütungsberechnung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 3 Ca 6144/02 vom 18.02.2004 |
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