( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 21.02.2005, Aktenzeichen: 2 Sa 991/04 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Sa 991/04

Urteil vom 21.02.2005


Leitsatz:1. Die Herausnahme der Mehrflugstundenvergütung aus der Entgeltfortzahlung ist als tarifvertragliche Regelung zulässig. Es besteht auch keine Verpflichtung der Tarifvertragsparteien, für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit eine Flugstundengutschrift vorzusehen.

2. Die Regelung, dass vorübergehende Flugdienstuntauglichkeit als Arbeitsunfähigkeit gilt, ist nur deklaratorisch. Unter Zugrundelegung der arbeitsrechtlichen Definitionen ist ein Flugzeugführer, der wegen einer körperlichen Normabweichung nicht mehr in der Lage ist, ein Verkehrsflugzeug zu führen, arbeitsunfähig.
Rechtsgebiete:MTV Cockpit Lufthansa
Vorschriften:MTV Cockpit Lufthansa § 13, MTV Cockpit Lufthansa § 20, MTV Cockpit Lufthansa § 5, MTV Cockpit Lufthansa § 9,
Stichworte:Entgeltfortzahlung und Mehrflugstundenvergütung, dauernde Flugdienstuntauglichkeit, Vergütungsberechnung,
Verfahrensgang:ArbG Köln 3 Ca 6144/02 vom 18.02.2004

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Urteil vom 21.02.2005, Aktenzeichen: 2 Sa 991/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-koeln/lag-koeln-urteil-vom-21-02-2005-az-2-sa-99104

"LAG-KOELN - 21.02.2005, 2 Sa 991/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN