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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 20.03.2006, Aktenzeichen: 14 (4) Sa 36/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 (4) Sa 36/06

Urteil vom 20.03.2006


Leitsatz:1. Bestätigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer dessen angeblich ausgesprochene Kündigung, liegt darin in der Regel keine eigene Kündigung des Arbeitgebers.

2. Eine Interpretation einer solchen Bestätigung als Arbeitgeberkündigung ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber in der später erstellten Bescheinigung für die Agentur für Arbeit bescheinigt hat, das Arbeitsverhältnis habe durch Kündigung des Arbeitnehmers geendet.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 615,
Stichworte:Bestätigung einer Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Bonn 4 Ca 2307/05 vom 26.10.2005

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