JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 20.02.2006, Aktenzeichen: 14 (8) Sa 1324/05
| Leitsatz: | Für einen Verdacht zur Beihilfe an einem Diebstahl zu Lasten des Arbeitgebers reicht es nicht, wenn der Arbeitgeber lediglich vorträgt, der Arbeitnehmer habe es versäumt, einen fremden Diebstahl zu verhindern, diese Verhinderungsmöglichkeit aber ebenso für den gleichzeitig anwesenden Vorgesetzten des Arbeitnehmers bestanden hätte, und der Arbeitgeber das Verhalten des Vorgesetzten nicht beanstandet. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 626, |
| Stichworte: | Kündigung wegen des Verdachts der Beihilfe zum Diebstahl, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 2 Ca 12499/04 vom 02.09.2005 |
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