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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 19.04.2007, Aktenzeichen: 10 Sa 692/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 10 Sa 692/06

Urteil vom 19.04.2007


Leitsatz:1. Der steuerunschädliche Widerrufsvorbehalt wegen wirtschaftlicher Notlage i. S. d. BdF-Schreibens vom 30.06.1975 - BStBl I S. 716 und der ESt-RiL 2005 zu § 6 a EStG in einer Versorgungszusage hat keine weitergehende Bedeutung als die Berufung auf eine Störung der Geschäftsgrundlage nach allgemeinen Grundsätzen des Schuldrechts.

2. Darauf kann sich der Arbeitgeber bei einer auf individualrechtlicher Grundlage erteilten Versorgungszusage grundsätzlich auch dann nicht berufen, wenn er lediglich in Anwartschaftszuwächse eingreifen will (Weiterführung von BAG vom 17.06.2003).

3. Der sog. Mustervorbehalt kann nicht in dem Sinne umgedeutet werden, dass sich seine Anforderungen an den Eingriffszielen i. S. d. 3-Stufen-Theorie des BAG jeweils variabel ausrichten.
Rechtsgebiete:BetrAVG, BGB
Vorschriften:BetrAVG § 2, BGB § 139, BGB § 242, BGB § 275, BGB § 313,
Stichworte:Versorgungszusage, Anwartschaftszuwächse, Widerrufsvorbehalte, wirtschaftliche Notlage,
Verfahrensgang:ArbG Köln 14 Ca 10030/05 vom 16.05.2006

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