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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 18.09.2006, Aktenzeichen: 14 Sa 385/06 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 Sa 385/06

Urteil vom 18.09.2006


Leitsatz:Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist gegeben, wenn ein auf einer auswärtigen Baustelle eingesetzter Arbeitnehmer in die Arbeitszeitnachweise falsche Zeitangaben einträgt und Überstunden geltend macht, die er tatsächlich nicht geleistet hat.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 626 Abs. 1,
Stichworte:Kündigung wegen Manipulation der Arbeitszeitnachweise,
Verfahrensgang:ArbG Köln 20 Ca 10122/05 vom 25.01.2006

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