JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 17.10.2006, Aktenzeichen: 9 Sa 370/06
| Leitsatz: | Die Schlechtleistung eines Arbeitnehmers, dessen geistige Fähigkeiten beschränkt sind und der nur gleichförmige Routinearbeiten ausführen kann, stellt keinen Kündigungsgrund dar, wenn Fehler dadurch vermieden werden können, dass der Arbeitnehmer durch andere Mitarbeiter besonders geführt wird. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schlechtleistung auf Gründe in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers zurückzuführen ist. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 1 Abs. 2, |
| Stichworte: | Kündigung, negative Prognose, |
| Verfahrensgang: | ArbG Siegburg 4 Ca 3217/05 vom 26.01.2006 |
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