JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 17.08.2005, Aktenzeichen: 3 (8) Sa 486/05
| Leitsatz: | 1) Die nach Insolvenzeröffnung gegen die Insolvenzschuldnerin erhobene Klage macht den Insolvenzverwalter nicht zur Partei und wahrt deshalb auch nicht die Klagefrist des § 4 KSchG. 2) Zu den Voraussetzungen eines allgemeinen Feststellungsantrags im Kündigungsschutzprozess (Anschluss an ständige BAG-Rechtsprechung). 3) Führt ein Arbeitgeber ernsthafte Verhandlungen über den Verkauf des Betriebs oder von Betriebsteilen, so schließt dies das Vorliegen eines Stilllegungsbeschlusses aus. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, KSchG, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 256, KSchG § 1 Abs. 2, KSchG § 4, BGB § 613 a, |
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