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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 17.08.2005, Aktenzeichen: 3 (8) Sa 486/05 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 3 (8) Sa 486/05

Urteil vom 17.08.2005


Leitsatz:1) Die nach Insolvenzeröffnung gegen die Insolvenzschuldnerin erhobene Klage macht den Insolvenzverwalter nicht zur Partei und wahrt deshalb auch nicht die Klagefrist des § 4 KSchG.

2) Zu den Voraussetzungen eines allgemeinen Feststellungsantrags im Kündigungsschutzprozess (Anschluss an ständige BAG-Rechtsprechung).

3) Führt ein Arbeitgeber ernsthafte Verhandlungen über den Verkauf des Betriebs oder von Betriebsteilen, so schließt dies das Vorliegen eines Stilllegungsbeschlusses aus.
Rechtsgebiete:ZPO, KSchG, BGB
Vorschriften:ZPO § 256, KSchG § 1 Abs. 2, KSchG § 4, BGB § 613 a,

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