Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 17.02.2004, Aktenzeichen: 5 Sa 1049/03 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 5 Sa 1049/03

Urteil vom 17.02.2004


Leitsatz:1. Macht ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung eine Klage auf Weiterbeschäftigung anhängig, dann kann er in entsprechender Anwendung von § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung beim Arbeitsgericht auch die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG geltend machen.

2. Die private Nutzung des Internet mit einem vom Arbeitgeber überlassenen PC durch den Arbeitnehmer rechtfertigt regelmäßig erst nach entsprechender Abmahnung eine Kündigung durch den Arbeitgeber.
Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Vorschriften:KSchG § 6, BGB § 626,
Stichworte:Internet, Kündigung, Weiterbeschäftigung,
Verfahrensgang:ArbG Köln 11 Ca 9948/02 vom 09.07.2003

Volltext

Um den Volltext vom LAG-KOELN – Urteil vom 17.02.2004, Aktenzeichen: 5 Sa 1049/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-KOELN - 17.02.2004, 5 Sa 1049/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum