JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 17.02.2004, Aktenzeichen: 5 Sa 1049/03
| Leitsatz: | 1. Macht ein Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Zugang einer Kündigung eine Klage auf Weiterbeschäftigung anhängig, dann kann er in entsprechender Anwendung von § 6 KSchG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung beim Arbeitsgericht auch die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG geltend machen. 2. Die private Nutzung des Internet mit einem vom Arbeitgeber überlassenen PC durch den Arbeitnehmer rechtfertigt regelmäßig erst nach entsprechender Abmahnung eine Kündigung durch den Arbeitgeber. |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Vorschriften: | KSchG § 6, BGB § 626, |
| Stichworte: | Internet, Kündigung, Weiterbeschäftigung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln 11 Ca 9948/02 vom 09.07.2003 |
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