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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 17.01.2006, Aktenzeichen: 9 (11) Sa 891/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 (11) Sa 891/05

Urteil vom 17.01.2006


Leitsatz:Wer aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrages die Leitung eines Zeitschriftenstandes und einer Lottoannahmestelle in einem Verbrauchermarkt übernimmt, ist nicht Arbeitnehmer, wenn er nicht zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet ist, sondern Personal einstellen und entlassen darf, das nach seinen Weisungen tätig wird.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 612,
Stichworte:Arbeitnehmerbegriff, übliche Vergütung,
Verfahrensgang:ArbG Bonn 4 Ca 917/05 vom 25.05.2005

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