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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 16.01.2007, Aktenzeichen: 9 Sa 1033/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Sa 1033/06

Urteil vom 16.01.2007


Leitsatz:1. Lässt sich ein Kundendienstmonteur dahin ein, er habe die von ihm über das Internetauktionshaus eBay verkauften Telekommunikationsartikel der gleichen Art, wie er sie bei seiner dienstlichen Tätigkeit zu verwenden hat, von unbekannten Personen auf Flohmärkten erworben und in öffentlichen Müllbehältern gefunden, so handelt es sich um eine in solchen Fällen typische Schutzbehauptung.

2. Das Anpreisen der angebotenen Telekommunikationsartikel als "neu" und "originalverpackt", das Einstellen der Artikel mit sehr niedrigen Startpreisen, die fehlende Vorlage von Verkaufsbelegen sowie das Erzielen einer sehr hohen Anzahl von positiven Urteilen in der Bewertungsplattform des Internetauktionshauses eBay als Indizien für einen dringenden Diebstahlsverdacht.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 626 Abs. 1,
Stichworte:Verdachtskündigung, Diebstahl, Kundendienstmonteur,
Verfahrensgang:ArbG Köln 9 Ca 5993/05 vom 07.06.2006

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