JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 15.12.2004, Aktenzeichen: 7 Sa 700/04
| Leitsatz: | 1. Die abweisende Entscheidung über einen für die Dauer eines Kündigungsschutzprozesses gestellten Antrags auf tatsächliche Weiterbeschäftigung beinhaltet kein Präjudiz für etwaige Annahmeverzugsansprüche des Arbeitnehmers. 2. Ansprüche aus Annahmeverzug sind in einem Zahlungsantrag einzuklagen. Für einen Antrag auf Feststellung, dass der Arbeitgeber während eines in der Vergangenheit gelegenen Zeitraums verpflichtet gewesen sei, den Arbeitnehmer tatsächlich zu beschäftigen, fehlt regelmäßig ein Rechtsschutzinteresse. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 331, BGB § 611, BGB § 615, |
| Stichworte: | Kündigungsschutzprozess, Weiterbeschäftigungsantrag, Vergangenheitsbezogener Feststellungsantrag, Rechtsschutzinteresse, Annahmeverzug, unechtes Versäumnisurteil, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bonn 1 Ca 1625/03 vom 22.01.2004 |
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