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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 15.11.2005, Aktenzeichen: 9 Sa 487/05 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Sa 487/05

Urteil vom 15.11.2005


Leitsatz:Ein Auflösungsantrag des Arbeitgebers kann begründet sein, wenn sich der Arbeitnehmer Arbeitsanweisungen widersetzt hat, deshalb gekündigt worden ist und während des Kündigungsrechtsstreits mit einer Beschäftigungsklage geltend macht, er dürfe aus gesundheitlichen Gründen generell nur noch mit bestimmten Tätigkeiten betraut werden, ohne dass dies sich aus den von ihm vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen ergibt.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 9 Abs. 1 S. 2,
Stichworte:Auflösungsantrag, Arbeitsverhältnis,
Verfahrensgang:ArbG Köln 9 Ca 6658/04 vom 23.02.2005

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