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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 15.11.2002, Aktenzeichen: 4 Sa 692/02 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 4 Sa 692/02

Urteil vom 15.11.2002


Leitsatz:Ein Leiharbeitnehmer hat mangels anderweitiger vertraglicher Regelung einen Anspruch auf Erstattung der ihm tatsächlich entstandenen Fahrtkosten, soweit die Reisekosten zu dem Arbeitsort, den der Verleiher ihm zuweist, die für die Reise von der Wohnung zur Geschäftsstelle des Verleihers übersteigen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 670,
Stichworte:Fahrtkosten für Leiharbeitnehmer,
Verfahrensgang:ArbG Köln 2 Ca 3189/01 vom 08.03.2002

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