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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 15.02.2008, Aktenzeichen: 11 Sa 923/07 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 11 Sa 923/07

Urteil vom 15.02.2008


Leitsatz:Es stellt weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Benachteiligung von schwerbehinderten Arbeitnehmern dar, wenn der Arbeitgeber bei einer Maßnahme zwischen Arbeitnehmern, die hohe Fehlzeiten aufweisen, und solchen, die keine hohen Fehlzeiten aufweisen, differenziert.
Rechtsgebiete:AGG, ArbGG, SGB IX, BGG
Vorschriften:AGG § 3, AGG § 15, ArbGG § 61 b Abs. 1, SGB IX § 2 Abs. 1 Satz 1, BGG § 3,
Stichworte:Keine unzulässige Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei einer Maßnahme des Arbeitgebers, die an dem Unterscheidungsmerkmal "Fehlzeiten der Arbeitnehmer" anknüpft,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 22 Ca 8421/06 vom 31.05.2007

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