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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 15.01.2003, Aktenzeichen: 7 Sa 887/02 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Sa 887/02

Urteil vom 15.01.2003


Leitsatz:Entscheidet sich ein Arbeitnehmer bei seiner Einstellung dafür, statt eines Zuschusses des Arbeitgebers zu einer freiwilligen Krankenversicherung - und eines damit verbundenen verminderten Netto-Einkommens - während seines aktiven Dienstverhältnisses unmittelbare Beihilfeleistungen des Arbeitgebers im Krankheitsfall in Anspruch zu nehmen, weil er annimmt, vor dem Eintritt ins Rentenalter noch die Voraussetzungen für eine Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung herbeiführen zu können, so fällt der spätere Wegfall dieser letztgenannten Möglichkeit aufgrund einer Änderung sozialrechtlicher Vorschriften in seinen alleinigen Risikobereich.
Rechtsgebiete:BGB, GG
Vorschriften:BGB § 280, BGB § 313, BGB § 611, GG Art. 3,
Stichworte:Beihilfe, Rentenalter, Gleichbehandlung, Wegfall der Geschäftsgrundlage,
Verfahrensgang:ArbG Aachen 3 Ca 1145/01 vom 14.03.2002

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