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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 14.11.2007, Aktenzeichen: 7 Sa 611/07 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Sa 611/07

Urteil vom 14.11.2007


Leitsatz:Ein Arbeitnehmer, der wegen des Bezuges eines Unfallruhegehaltes aus einem vorangegangenem Beamtenverhältnis nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag, hat gegen den PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung keinen Anspruch gemäß § 6 BetrAVG auf vorgezogene Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, auch wenn sein früherer Arbeitgeber - ohne dass die Versorgungsrichtlinien dies vorgesehen hätten - innerhalb der letzten 23 Monate vor Insolvenzeröffnung solche Leistungen tatsächlich erbracht hatte.
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 6, BetrAVG § 7,
Stichworte:vorgezogene Altersrente, vorgezogene Betriebsrente, PSV, Unfallruhegehalt,
Verfahrensgang:ArbG Köln, 6 Ca 1740/06 vom 08.03.2007

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