JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 14.11.2007, Aktenzeichen: 7 Sa 611/07
| Leitsatz: | Ein Arbeitnehmer, der wegen des Bezuges eines Unfallruhegehaltes aus einem vorangegangenem Beamtenverhältnis nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterlag, hat gegen den PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung keinen Anspruch gemäß § 6 BetrAVG auf vorgezogene Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, auch wenn sein früherer Arbeitgeber - ohne dass die Versorgungsrichtlinien dies vorgesehen hätten - innerhalb der letzten 23 Monate vor Insolvenzeröffnung solche Leistungen tatsächlich erbracht hatte. |
| Rechtsgebiete: | BetrAVG |
| Vorschriften: | BetrAVG § 6, BetrAVG § 7, |
| Stichworte: | vorgezogene Altersrente, vorgezogene Betriebsrente, PSV, Unfallruhegehalt, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln, 6 Ca 1740/06 vom 08.03.2007 |
Um den Volltext vom LAG-KOELN – Urteil vom 14.11.2007, Aktenzeichen: 7 Sa 611/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"LAG-KOELN - 14.11.2007, 7 Sa 611/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum