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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 14.10.2002, Aktenzeichen: 2 Sa 690/02 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 2 Sa 690/02

Urteil vom 14.10.2002


Leitsatz:Weder aus dem Arbeitszeitgesetz noch aus der Richtlinie 93/04 EG folgt, dass für die gesamte Arbeitszeit die gleiche Vergütung geschuldet wird. Insbesondere sind die Tarifvertragsparteien frei, für bestimmte Tätigkeiten festzulegen, dass der Regelverdienst, der normaler Weise nach 38,5 Stunden erarbeitet ist, erst nach 46,5 Arbeitsstunden verdient ist.
Rechtsgebiete:ArbeitszeitG, Richtl. EG 93/04
Vorschriften:ArbeitszeitG § 2, Richtl. EG 93/04 Art. 2,
Stichworte:Schulhausmeister Arbeitszeit, Bereitschaftszeit,
Verfahrensgang:ArbG Aachen 7 Ca 5120/01 vom 04.04.2002

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