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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 14.09.2006, Aktenzeichen: 10 (5) Sa 1562/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 10 (5) Sa 1562/05

Urteil vom 14.09.2006


Leitsatz:1. Ablösende Betriebsvereinbarung über eine Gesamtversorgung, die nach Einführung des RReformG 1992 die gesetzliche Rente bei vorgezogener Inanspruchnahme in voller nicht durch Abschläge reduzierter Höhe auf die Betriebsrente anrechnet.

2. Zur Frage des Eingriffs in die "erdiente Dynamik".

3. Der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gehört auch dann nicht zum pensionsfähigen "Brutto-Grundgehalt", wenn er wie bei den sog. "Zuckerbeamten" in der Zuckerindustrie vom Arbeitgeber übernommen worden ist.
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 2 Abs. 1, BetrAVG § 2 Abs. 5 S. 1,
Stichworte:Ablösende Betriebsvereinbarung, Altersversorgung, "Zuckerbeamte",
Verfahrensgang:ArbG Köln 14 Ca 5284/04 vom 13.09.2005

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