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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 14.06.2007, Aktenzeichen: 6 Sa 1298/06 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 6 Sa 1298/06

Urteil vom 14.06.2007


Leitsatz:Das Arbeitsverhältnis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters kann im Anschluss an die Befristungshöchstdauer für eine wissenschaftliche Hilfskraft von vier Jahren um weitere zwei Jahre bis zur Höchstdauer von sechs Jahren verlängert werden. Das sog. Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 TzBfG gilt nicht für die sachgrundlose Befristung nach dem HRG in der Fassung ab dem 31.12.2004.
Rechtsgebiete:HRG, TzBfG
Vorschriften:HRG § 57 a, HRG § 57 b, TzBfG § 14 Abs. 2,
Stichworte:Befristung, wissenschaftliche Hilfskraft, Anschlussverbot,
Verfahrensgang:ArbG Bonn 3 Ca 3190/05 vom 27.07.2006

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