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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 14.05.2003, Aktenzeichen: 7 Sa 863/02 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 7 Sa 863/02

Urteil vom 14.05.2003


Leitsatz:1. Von einer (mit)-gestaltenden Tätigkeit im kreativ-künstlerischen Bereich, die einen außergewöhnlich hohen Spezialisierungsgrad aufweist - hier: Tätigkeit als Notenkopist für den Komponisten Karl-Heinz Stockhausen, dessen Partituren ein "weltweit einzigartiger Charakter" zugeschrieben wird -, kann nicht gesagt werden, dass sie "typischerweise von Arbeitnehmern verrichtet" würde.

2. Haben die Parteien ihre vertraglichen Beziehungen, deren Gegenstand eine Tätigkeit war, die ihrer Art nach ebenso gut von einem freien Mitarbeiter wie von einem Arbeitnehmer ausgeübt werden kann, über mehr als zwei Jahrzehnte hinweg rechtlich als freie Mitarbeit behandelt, ohne dass ein Vertragspartner bis dahin daran Anstoß genommen hätte, so kommt eine nachträgliche "Umwidmung" in ein Arbeitsverhältnis nur dann in Betracht, wenn die sonstigen Umstände der gelebten Vertragswirklichkeit zweifelsfrei und eindeutig überwiegend nur als Arbeitsverhältnis charakterisiert werden können.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 611,
Stichworte:Arbeitnehmerstatus, freier Mitarbeiter im kreativ-künstlerischen Bereich,
Verfahrensgang:ArbG Köln 12 Ca 11891/01 vom 07.05.2002

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