JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 14.02.2006, Aktenzeichen: 9 Sa 1303/05
| Leitsatz: | 1. Ob bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Verletzung bei einer Schlägerei oder Tätlichkeit zurückzuführen ist, ein Eigenverschulden des Arbeitnehmers vorliegt und deshalb kein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (Anschluss an BAG, Urt. v. 13.11.1974 - 5 AZR 54/74 -). 2. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass die Teilnahme an einer Schlägerei in der Regel selbstverschuldet ist. |
| Rechtsgebiete: | EFZG |
| Vorschriften: | EFZG § 3 Abs. 1, |
| Stichworte: | Entgeltfortzahlung, Verschulden, Tätlichkeit, |
| Verfahrensgang: | ArbG Bonn 7 Ca 411/04 vom 11.08.2005 |
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