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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 14.02.2006, Aktenzeichen: 9 Sa 1303/05 

LAG-KOELN – Aktenzeichen: 9 Sa 1303/05

Urteil vom 14.02.2006


Leitsatz:1. Ob bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, die auf eine Verletzung bei einer Schlägerei oder Tätlichkeit zurückzuführen ist, ein Eigenverschulden des Arbeitnehmers vorliegt und deshalb kein Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 3 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (Anschluss an BAG, Urt. v. 13.11.1974 - 5 AZR 54/74 -).

2. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass die Teilnahme an einer Schlägerei in der Regel selbstverschuldet ist.
Rechtsgebiete:EFZG
Vorschriften:EFZG § 3 Abs. 1,
Stichworte:Entgeltfortzahlung, Verschulden, Tätlichkeit,
Verfahrensgang:ArbG Bonn 7 Ca 411/04 vom 11.08.2005

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