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JuraForum.deUrteileLAG-KOELNUrteil vom 13.11.2006, Aktenzeichen: 14 Sa 750/06 



LAG-KOELN – Aktenzeichen: 14 Sa 750/06

Urteil vom 13.11.2006


Leitsatz:1. Der gesetzliche Kündigungsschutz nach § 1 KSchG kann nicht durch eine tarifvertragliche Regelung eingeschränkt werden.

2. Gegen eine dauernde krankheitsbedingte Leistungsunmöglichkeit spricht es, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit in den Monaten vor Ausspruch der Kündigung ohne Einschränkungen verrichtet und damit ein zuvor erstelltes ärztliches Gutachten entkräftet.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1,
Stichworte:Kündigung wegen dauernder krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit,
Verfahrensgang:ArbG Köln 10 (7) Ca 9980/04 vom 26.04.2006

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