JuraForum.de > Urteile > LAG-KOELN > Urteil vom 13.08.2008, Aktenzeichen: 7 Sa 1256/07
| Leitsatz: | 1. Eine sog. Verdachtskündigung kommt nur in Betracht, wenn der auf objektiven Tatsachen beruhende Grad der Wahrscheinlichkeit, dass der betroffene Arbeitnehmer das ihm zur Last gelegte Verhalten tatsächlich begangen hat, nur geringfügig hinter dem Grad der Gewissheit zurückbleibt. 2. Eine Verdachtskündigung scheidet daher von vornherein aus, wenn objektive Indizien die Möglichkeit offenlassen, dass die dem Angeschuldigten zur Last gelegte Tat in Wirklichkeit gar nicht begangen wurde oder dafür statt des Angeschuldigten auch andere Personen ernsthaft in Frage kommen. 3. Beispielsfall einer nach diesen Grundsätzen unwirksamen Verdachtskündigung aus der Gastronomiebranche. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 626, |
| Stichworte: | Verdachtskündigung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Köln, 10 Ca 5347/06 vom 02.05.2007 |
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